Treuhandvertrag
Der Bestattungsvorsorgevertrag ist als Bestattungsvorsorge eine gute Möglichkeit zu vereinbaren, wie die Bestattung ablaufen soll. Hierbei wird direkt mit uns, also dem Bestatter der die Bestattung durchführen soll, ein Vertrag abgeschlossen. In einem Gespräch werden Ihre eigenen Wünsche festgelegt. Anhand Ihrer Vorstellungen und Wünsche stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen. Der Betrag wird dann bereits zu Lebzeiten beglichen, wodurch eine finanzielle Absicherung geschaffen wird.
Damit das Geld, beispielsweise im Falle einer Insolvenz gesichert wird, ist durch den Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. und durch das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG gegründet worden. Das Sterbegeld für den Grabstein, die Trauerfeier oder die Pflege des Grabes kann, wie bei einem Treuhandkonto, einfach hinterlegt werden.
Was ist, wenn ...
Wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse oder Vorstellungen ändern, können Sie den Vorsorgevertrag jederzeit den neuen Gegebenheiten anpassen.
Wenn Sie z.B. den Wohnort wechseln ziehen, können wir mit einem dort ansässigen Bestatter zusammenarbeiten oder der Bestattungs-Vorsorgevertrag kann von diesem übernommen und so den neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Nach dem Tod
Nach der Bestattung wird mit der im Vorsorgevertrag benannten Vertrauensperson die Schlussabrechnung vorgenommen. Ein eventuell z.B. durch Verzinsung entstehender Überschuss wird dann an die vom Erblasser vorgesehene Person ausbezahlt.
Unser Bestattungsvorsorgeführer für Sie
Mit diesem Vorsorgeführer wollen wir Ihnen helfen, über die letzten Dinge nachzudenken - über Das, was Sie möchten. Er kann als Grundlage für Entscheidungen dienen, die im Falle Ihres Todes getroffen werden müssen.
Was Sie hier niederschreiben ist für Ihre Angehörigen allerdings nicht verpflichtend, sondern kann nur als Information und Anhaltspunkt dienen. Wenn sie die Dinge verbindlich regeln möchten, ist es besser einen Vorsorgevertrag abzuschließen.