Erdbestattung

Seit etwa 700 Jahren werden Verstorbene in Deutschland hauptsächlich in Särgen bestattet, die man in Einzel- oder Familiengräbern beerdigt. Die Erdbestattung ist somit immer noch die gebräuchlichste Art der Beerdigung.

Der Verstorbene wird dafür in einen Sarg aus Holz gebettet. Der Sarg wird auf einem städtischen oder kirchlichen Friedhof beigesetzt, normalerweise am Wohnort des Verstorbenen. Um in einem anderen Ort als dem Wohnort beigesetzt zu werden, braucht man eine Genehmigung jener Gemeinde, in der die Beisetzung erfolgen soll. Diese Genehmigung ist nicht immer einfach zu bekommen.

Es ist ein Grab vorhanden

  • Hier muss zuerst geprüft werden, ob das Grab belegt werden kann. Für Gräber gelten sogenannte Ruhefristen von ca. 25 Jahren. Dies kann aber von Gemeinde zu Gemeinde eine längere oder kürzere Zeitspanne sein.

  • Sofern der Verstorbene oder der Auftraggeber der Bestattung nicht selbst Besitzer der Grabstätte ist (dies ist aus der Graburkunde ersichtlich), muss vor der Bestattung die schriftliche Zustimmung des Grabbesitzers eingeholt werden. In einigen Gemeinden genehmigen die Behörden jedoch nur die Beisetzungen von Familienangehörigen des Grabbesitzers.

  • War der Verstorbene selbst der Grabbesitzer, wird das Nutzungsrecht nach der Beisetzung auf den nächsten Angehörigen umgeschrieben. Die Reihenfolge des Anspruchs richtet sich nach der Erbfolge, sofern der verstorbene Grabbesitzer zu Lebzeiten keine andere schriftliche Verfügung getroffen hat.

Es ist kein Grab vorhanden

  • In diesem Fall kann ein Grab an dem Ort erworben werden, an dem der Verstorbene oder ein Familienangehöriger seinen ständigen Wohnsitz hatte bzw. hat.

  • Man unterscheidet zwischen Reihen- und Wahlgräbern. Für ein Reihengrab gelten eine Reihe von Einschränkungen: Meist kann darin nur eine Person bestattet werden. Die Ruhezeit wird von der Gemeinde festgelegt. Ein solches Grab ist nicht verlängerbar, das bedeutet, dass es nach Ablauf der Ruhezeit automatisch an die Gemeinde zurückfällt. Bei Reihengräbern wird stets das nächste Grab in der Reihe zugeteilt.

  • Ein Wahlgrab kann man sich selbst aussuchen. Zudem können darin mehrere Personen bestattet werden. Zusätzlich können noch vier Urnen beigesetzt werden.

Die Gebührenstrukturen der Gemeinden sind relativ komplex. Haben Sie Fragen zu Bestattungskosten so stellen wir Ihnen gerne unverbindlich eine Kostenaufstellung Ihrer Wünsche zusammen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter 02642 90 57 910 oder schreiben Sie uns an kontakt@bestattungen-kraetz.de.

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